Rückfallwahrscheinlichkeit

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Kink

Rückfallwahrscheinlichkeit

Beitrag von Kink »

Guten Abend,
ich frage, ob sich jemand mit einem Sachverständigengutachten zur Rückfallgefährdung auskennt.
Wer musste soetwas schon mal machen lassen und kann etwas darüber berichten?
Hoffentlich bin ich nicht falsch hier oder werde missverstanden, bitte nicht hauen :)

Gruß
Kink
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Caspar Ibichei
SuH-Team
Beiträge: 6343
Registriert: So 12. Feb 2017, 20:43
Wohnort: Deutschland

Beitrag von Caspar Ibichei »

Hallo Kink,
Kink hat geschrieben: Mo 2. Jul 2018, 00:01 bitte nicht hauen :)
Glück gehabt, "hauen" steht im Moment nicht auf der To-Do-Liste. :lol:
Ich persönlich wurde noch nie mit diesem Problem konfrontiert und kann daher nichts aus eigenen Erfahrungen dazu sagen. Sorry. :|
Momentan ist es (wegen des schönen Wetters) auch eher ruhig im Forum.
Schau einfach ab und zu mal hier rein.
Georg, >60 ● Präferenz: wbl 8-12, mnl 6-10 caspar-ibichei@gmx.de
„Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche.“ (Che Guevara)
Julius
Inaktiv
Beiträge: 99
Registriert: Sa 9. Jun 2018, 16:56
Wohnort: hier und da

Beitrag von Julius »

Es gab vor einigen Jahren mal jemanden in der pädophilen Szene der sich mit solchen Gutachten (aus gründen die ich wegen Identitätsschutz nicht erwähnen kann) auskannte. Leider ist der vor Jahren dann einfach irgendwann abgetaucht, aber ich schau mal ob ich noch irgendwo seine Emailadresse finde.

Ich versteh es aber hoffentlich richtig das es schon ums Sexualstrafrecht und Auflagen oder dergleichen geht und nicht um Drogen oder Alkohol?
[center]Ich bin kernpädophil und mag Jungs. Auch wenn einige mich hier als Abschaum sehen, so habe ich noch nie einem Kind noch nie körperliche oder seelische Gewalt angetan und habe dieses auch nicht vor. Auch habe ich nicht vor gegen das Moralstrafrecht zu verstoßen.[/center]
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Mano
SuH-Team
Beiträge: 3856
Registriert: Sa 8. Apr 2017, 17:35

Beitrag von Mano »

Bei mir wurde ein Gutachten erstellt und der Artikel über das Rückfallrisiko ist so schwammig geschrieben, dass man es so lesen kann wie man möchte.
Ich glaube man handhabt das so, dass man die Gutachter nie belangen kann wegen einer Fehleinschätzung.
Ganz ulkig fand ich den Satz, "Es ist davon auszugehen, dass der Klient in 5 Jahren wieder rückfällig wird."
Ich habe auf dem Tisch aber nie die grosse Glaskugel gesehen. :lol:
Mano@topmail-files.de
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