Jahresbericht 2024: Auch dieses Jahr keine Entscheidung zum Puppenverbot

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Demagon

Beitrag von Demagon »

Markus hat geschrieben: Do 14. Mär 2024, 18:17 Denn in dem einen Fall kann es um Rechtsansprüche und um die freie Marktwirtschaft gehen. Auch Schadensersatz ist denkbar. In dem anderen Fall geht es um Puppen mit Körperöffnungen.
Und glaubst du diese Puppen mit Körperöffnungen fallen vom Himmel oder werden gnädig verschenkt? Da steckt auch eine Industrie mit kommerziellen Interessen hinter. Nicht nur der Besitz, auch der Verkauf und Handel mit Puppen wurde verboten.
Markus hat geschrieben: Fr 15. Mär 2024, 09:04 Tut mir leid, Karamello, aber ich glaube nicht, dass dir in diesem Fall eine Bewertung zusteht, über welche Verfahren ein Gericht zu entscheiden hat und über welche nicht.
Doch doch, nennt sich Meinungsfreiheit. Da haben viele Menschen ihr Blut für vergossen, dass wir heute die Entscheidungen unserer höchsten Gerichte frei kritisieren dürfen.
Markus hat geschrieben: Fr 15. Mär 2024, 09:04 Ich verstehe nicht, wie man seine eigenen Bedürfnisse so wichtig nehmen kann. Es scheint hier kein Gefühl dafür zu existieren, was außerdem in einer solidarischen und sozialen Gesellschaft wichtig ist.
Es ist absolut legitim, für die eigenen Bedürfnisse einzustehen. Wer sonst soll sich dafür einsetzen? Solidarität bedeutet nicht auf eigene Rechte zu verzichten und Diskriminierung der Mehrheitsgesellschaft passiv hinzunehmen. Und wann haben Pädophile eigentlich zuletzt Solidarität von der Gesellschaft oder der Regierung erfahren?
Markus hat geschrieben: Fr 15. Mär 2024, 09:04 Wir haben einen Anspruch auf gar nichts.
Mit Grund- und Menschenrechten habt ihr es hier nicht so, kann das sein?
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Dune
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Beitrag von Dune »

Demagon hat geschrieben: So 17. Mär 2024, 21:59 Mit Grund- und Menschenrechten habt ihr es hier nicht so, kann das sein?
Wir haben es nicht so mit Demagogen, die meinen, uns im öffentlichen Bereich über Demokratie belehren zu müssen.
"Schmerz gehört zum Leben, er lässt sich nicht immer vermeiden. [...] Leid entsteht, wenn Menschen daran festhalten, was sie wollen, und sich weigern, das anzunehmen, was sie haben."
- Aus: Herausforderung Pädophilie
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Markus
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Beitrag von Markus »

Demagon hat geschrieben: So 17. Mär 2024, 21:59 Und glaubst du diese Puppen mit Körperöffnungen fallen vom Himmel oder werden gnädig verschenkt? Da steckt auch eine Industrie mit kommerziellen Interessen hinter.
Eine Legalisierung mag sicherlich eine Industrie schaffen.
Demagon hat geschrieben: So 17. Mär 2024, 21:59 Doch doch, nennt sich Meinungsfreiheit. Da haben viele Menschen ihr Blut für vergossen, dass wir heute die Entscheidungen unserer höchsten Gerichte frei kritisieren dürfen.
Die darf jeder kritisieren. Aber besser beim nächsten Mal richtig lesen. Ich habe geschrieben, dass Karamello keine Bewertung darüber zusteht, über welche Verfahren ein Gericht zu entscheiden hat. Wenn also das Bundesverfassungsgericht findet, dass wirtschaftsrechtliche Fragen eine höhere Priorität haben als die Verfassungsbeschwerde gegen das Puppenverbot, dann kann das daran liegen, dass die vorrangige Würdigung wirtschaftsrechtlicher Fragen und deren Folgen vorübergehend, als wichtiger anzusehen und somit dem Fortbestand einer sozialen Marktwirtschaft dienlicher sind.
Demagon hat geschrieben: So 17. Mär 2024, 21:59 Es ist absolut legitim, für die eigenen Bedürfnisse einzustehen. Wer sonst soll sich dafür einsetzen? Solidarität bedeutet nicht auf eigene Rechte zu verzichten und Diskriminierung der Mehrheitsgesellschaft passiv hinzunehmen
Das ist legitim. Dann muss man allerdings die Leistung vollbringen, andere und damit abweichende Bedürfnisse ebenfalls zu akzeptieren. Und wenn das bedeutet, dass Fragen des Wirtschaftsrechts eine höhere Priorität haben als die Verfassungsbeschwerde, dann ist das so.
Demagon hat geschrieben: So 17. Mär 2024, 21:59 Mit Grund- und Menschenrechten habt ihr es hier nicht so, kann das sein?
Sachlich formulierte Kritik gegen das Bundesverfassungsgericht ist zulässig. Verschwörerische Beiträge und welche, die einer Schmähkritik gleichzusetzen sind, unsere Verfassung in Misskredit bringen, Bundesbehörden verunglimpfen, Amts oder andere Würdenträger beleidigen, sind unzulässig und werden umgehend entfernt. Schicksal und Herausforderung e. V sieht sich nicht als Feind der Gesellschaft, sondern als Bestandteile ebendieser. Dazu gehört auch das Recht auf Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG.

Als abschließende Verfassungslyrik noch dazu:

"Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend" -BVerfGE 7, 198.
Kochen, Musik, Bücher, Fotografieren :heart:
CSA/COCSA Überlebender
Mail: markus@suh-ev.de
Doll-Lover
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Beitrag von Doll-Lover »

Nur zur Info: weder die Liebespuppenindustrie noch die Händler haben irgendeine Art von Lobby oder Interessenvertretung!

Die Ware als auch der Handel mit diesen Dolls wird vom Zoll und den Transportunternehmen als notwendiges Übel angesehen.

Der Markt in Europa und USA für "kleine" Puppen ist und war immer sehr klein, im asiatischen Raum werden viel mehr von diesen Dolls verkauft.
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Cornelius
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Beitrag von Cornelius »

Hallo Markus,

zunächst ist es mir ganz wichtig zu betonen, dass meine Kritik sich generell auf den Umgang der Gesellschaft mit der Justiz bezieht und nicht nur auf das Thema Pädophilie. Ich finde es einfach nicht richtig, dass seit Jahren Gerichte immer mehr mit Verfahren überhäuft werden und nicht mehr in der Lage sind, diese abzuarbeiten. Denn ein Rechtstaat ist nur funktionsfähig, wenn Gerichte sich nicht erste Jahre später ein Verfahren überhaupt beginnen können. Die Häufung von Verfahren beim Bundeverfassungsgericht ist überhaupt nur dadurch möglich, dass in letzter Zeit Regierungen immer mehr Gesetze erlassen haben, die manchmal verfassungsrechtlich fragwürdig waren - um es mal vorsichtig zu formulieren. Mir kommt es daher so vor, als sei die Durchsetzung von Gesetzen, die man für richtig hält, wichtiger als die Einhaltung der Verfassung, zumal verfassungswidrige Gesetze durch das Bundeverfassungsgericht erst Jahre später korrigiert werden können. Und diesen Zustand finde ich einfach nicht tragbar. Ich schreibe dies nicht, weil ich die Meinung bin, der Staat habe sich gegen Pädophile verschworen oder weil ich die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehne, sondern weil ich diese für die beste Gesellschaftsform habe und über den Zustand der Demokratie in ernster Sorge bin. Um nicht weiter abzuschweifen, möchte ich aber noch auf die Punkte von Markus eingehen.
Markus hat geschrieben: Fr 15. Mär 2024, 09:04 Ich habe eine andere Meinung. Ich finde eine sachliche Kritik an der Priorisierung des Bundesverfassungsgerichts nicht schlimm. Ich kann nur diese theatralische Wut nicht verstehen.
Ich verstehe nicht, wie man seine eigenen Bedürfnisse so wichtig nehmen kann. Es scheint hier kein Gefühl dafür zu existieren, was außerdem in einer solidarischen und sozialen Gesellschaft wichtig ist.
Meine vielleicht etwas zu starke Kritik gegen die Priorisierung richtete sich gegen das fiskalische Argument, das Du angeführt hast. Denn es besagt, dass eine Sache, wo es um viel Geld geht, gegenüber einer Sache, wo das Geld keine so entscheidende Rolle spielt, priorisiert werden soll. Dies ist meiner Meinung nach ein klarer Verstoß gegen das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes, denn nach meinem Rechtsverständnis soll ein Bürger ohne viel Einkommen genauso ein Recht auf ein schnelles Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht haben wie ein großes Unternehmen. Natürlich muss das Bundeverfassungsgericht irgendwie priorisieren, aber nur in der Form, dass derjenige, der die Beschwerde früher gestellt hat ein Recht auf ein früheres Verfahren hat und Ausnahmen sollte es meiner Ansicht nach nur bei Verfahren, die die freiheitlich-demokratische Ordnung insgesamt oder das Funktionieren des Staates überhaupt betreffen. Und das Beispiel der USA habe ich deswegen als Negativbeispiel gewählt, weil es offensichtlich ist, dass eine Person wie Donald Trump vor Gerichten anders behandelt wird als eine Person, die nicht so viel Geld und politischen Einfluss besitzt und ich die Sorge habe, in Deutschland könnte dies auch mal möglich sein.
Markus hat geschrieben: Fr 15. Mär 2024, 09:04 Die Verfassungsbeschwerde gegen das Puppenverbot ist ja möglich gewesen und darüber wird entschieden. Sich aber noch über die Dauer aufzuregen, findet bei mir kein Verständnis.
Doch, ich finde schon, dass man sich über die Dauer eines Verfahrens aufregen kann. Natürlich kann ein Gericht nicht nach wenigen Wochen eine Entscheidung treffe, aber dass man mehrere Jahre eventuell warten muss, bis ein eventuell verfassungsfeindliches Gesetz wieder zurückgenommen wird, finde ich für einen Rechtsstaat eine Zumutung. Die Stärke eines Rechtsstaates liegt gerade darin, dass er in der Lage ist, durch Gerichte auch Gesetze der Regierung zu stoppen, sofern diese gegen die Verfassung verstoßen, und wenn dies einen zeitlichen Rahmen sprengt, ist ein Rechtsstaat in meinen Augen nicht mehr voll funktionsfähig.
Markus hat geschrieben: Fr 15. Mär 2024, 09:04 Wir haben einen Anspruch auf gar nichts. Wir haben Rechtsmittel in unserer Demokratie und ich muss leider sagen, dass ich eine mögliche Verfassungsbeschwerde über den Markenschutz von Spreewälder Gewürzgurken wichtiger finden würde als die Entscheidung über die Puppen.
Entschuldige, aber wenn Du der Meinung bist, wir als Pädophile haben einen Anspruch auf gar nichts, dann müssten wir uns ja auch jede Diskriminierung nur aufgrund unserer Präferenz gefallen lassen. Ich glaube nicht, dass Du dieser Ansicht bist, so erklär mir dann doch bitte, wie Du diesen Absatz meinst. Gut, Du findest die Entscheidung über Spreewälder Gewürzgurken wichtiger als über Liebespuppen, bei mir ist es anders herum. Und nun? Macht dies das Anliegen des Anderen unglaubwürdiger? Nein, denn einer dritten Person sind noch ganz andere Sachen wichtiger und ich möchte nicht derjenige sein, der dies in Frage stellt, weil ihm das persönlich nicht so wichtig ist. Beim Thema Liebespuppen mit kindlichem Erscheinungsbild möchte ich einfach nur darauf hinweisen, dass dadurch einigen Menschen ein Teil ihrer schönen Auslebung ihrer Sexualität genommen wurde. Jetzt kann man natürlich auch sagen, dass es keinen Rechtsanspruch auf Auslebung einer bestimmten Sexualität gibt, das ist zweifelsohne richtig. Aber ein Staat kann dies auch nicht ohne weiteren Grund einfach verbieten, wenn dadurch keine realen Personen einer Gefahr ausgesetzt werden.

Lg Cornelius
männlich, Präferenz für Mädchen zwischen 6 und 12 Jahren sowie erwachsene Frauen (18+), ganz vereinzelt auch für Jungen (zwischen 8 und 12 Jahren)
Demagøn

Beitrag von Demagøn »

Markus hat geschrieben: Mo 18. Mär 2024, 10:05 Aber besser beim nächsten Mal richtig lesen. Ich habe geschrieben, dass Karamello keine Bewertung darüber zusteht, über welche Verfahren ein Gericht zu entscheiden hat.
Joa, und das ist eben einfach falsch. Wenn Karamello die Reihenfolge des Gerichts scheiße findet, dann ist das sein gutes Recht dies so zu sehen. Er darf sogar seine Bewertung öffentlich kundtun. Warum denkst du, dass er das nicht bewerten dürfe?
Markus hat geschrieben: Mo 18. Mär 2024, 10:05 Das ist legitim. Dann muss man allerdings die Leistung vollbringen, andere und damit abweichende Bedürfnisse ebenfalls zu akzeptieren.
Schlechte Nachrichten: da draußen gibt es so einige, deren Bedürfnisse es ist uns alle aus der Gesellschaft zu entfernen. Oder gleich aus dem Leben zu befördern. Ich für meinen Teil hänge an meinem Leben, und an meiner Freiheit. Muss ich deren abweichende Bedürfnisse jetzt auch akzeptieren?

Und nochmal die Frage. Wann hat zuletzt die "solidarische Gesellschaft" sich einen feuchten Kehricht um die Bedürfnisse Pädophiler gekümmert? Und ich meine jetzt nicht im Sinne von "wir müssen herausfinden womit die sonst noch so ihren Umgang finden, damit wir das auch verbieten können". Solidarität ist keine Einbahnstraße.
Markus hat geschrieben: Mo 18. Mär 2024, 10:05 Und wenn das bedeutet, dass Fragen des Wirtschaftsrechts eine höhere Priorität haben als die Verfassungsbeschwerde, dann ist das so.
Ähm. Okay. Es kommt mir etwas weit her geholt vor direkt anzunehmen dass das BVfG Markenrecht höher als Fragen des Grund- und Persönlichkeitsrechts einstuft. Wer weiß schon, nach welchen Kriterien sowas festgelegt wird. Aber du scheinst das auch zu glauben … und für okay zu finden? :?:
Markus hat geschrieben: Mo 18. Mär 2024, 10:05Verschwörerische Beiträge und welche, die einer Schmähkritik gleichzusetzen sind, unsere Verfassung in Misskredit bringen, Bundesbehörden verunglimpfen, Amts oder andere Würdenträger beleidigen, sind unzulässig und werden umgehend entfernt.
Dann ist ja gut, dass das hier keiner gemacht hat.
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gilgamesh24
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Beitrag von gilgamesh24 »

Nur mal am Rande aus der Juristenecke angemerkt: Das sind nicht alle Fälle die das BVerfG 2024 verhandeln wird. Außerdem ist der zitierte Balsamico-Rechtsstreit schon allein deswegen für das BVerfG von hoher Bedeutung, weil es um die Anwendung von Unionsgrundrechten geht und das BVerfG seit ein paar Jahren einen mehr oder weniger offenen Machtkampf gegen den EuGH führt. Genauso der Rechtsstreit mit dem Notar, wobei ich Altersdiskriminierung ehrlicherweise auch ein wichtiges Thema finde. Dass sovile Verfahren von der AfD verhandelt werden hängt damit zusammen, dass es eine andere Verfahrensart ist (Organstreitverahren), bei dem das BVerfG anders als bei der Verfassungsbeschwerde (§93a Abs. 1 BVerfGG) nicht einfach entscheiden kann, ob es sie annimmt. Unabhängig davon bin ich natürlich auch der Ansicht, dass die Verfassngsbeschwerde zu den Puppen möglichst schnell entschieden werde sollte, auch wenn es mich sehr wundern würde, wenn sie Erfolg hätte.
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karamello
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Beitrag von karamello »

gilgamesh24 hat geschrieben: Di 19. Mär 2024, 02:36 Nur mal am Rande aus der Juristenecke angemerkt: Das sind nicht alle Fälle die das BVerfG 2024 verhandeln wird.
Guten Morgen Gilgamesh, danke für Deine Einschätzung als Jurist über dieses Thema. :heart: Man darf also noch hoffen?
gilgamesh24 hat geschrieben: Di 19. Mär 2024, 02:36 Außerdem ist der zitierte Balsamico-Rechtsstreit schon allein deswegen für das BVerfG von hoher Bedeutung, weil es um die Anwendung von Unionsgrundrechten geht und das BVerfG seit ein paar Jahren einen mehr oder weniger offenen Machtkampf gegen den EuGH führt.
Das ist interessant. Denn nach EU-Recht dürfte ich ja eine kindliche Liebespuppe besitzen. Aus diesem Grunde wurde ja der faschistische Unrechtsparagraph in den Niederlanden abgewehrt. Eine kluge und richtige Entscheidung der dortigen Jurist*innen. Ich hoffe sehr, dass man sich das auch hierzulande traut. Es ist schon etwas frustrierend, dass während Pädophile in unseren Nachbarländern in den Genuss kindlicher Liebespuppen kommen dürfen, wir hier auf einer Insel der Ungerechtigkeit verharren müssen.
gilgamesh24 hat geschrieben: Di 19. Mär 2024, 02:36 Unabhängig davon bin ich natürlich auch der Ansicht, dass die Verfassngsbeschwerde zu den Puppen möglichst schnell entschieden werde sollte, auch wenn es mich sehr wundern würde, wenn sie Erfolg hätte.
Wie genau kommst Du zu dem Schluss? In den Niederlanden funktionierte das ja auch. Oder meinst Du, dass sich unsere Justiz mal wieder dem öffentlichen Druck beugt (ich werde den Mods den Frust ersparen, dass ich an dieser Stelle wieder Carsten Stahl und die Bild-Zeitung erwähne*).
Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Von Glückspielen halte ich absolut gar nichts, aber ich setze ungeheuer viel auf diese kindlichen Liebespuppen. Denn ich bin mir sicher: besitze ich eine solche, dann wäre ich endlich ein glücklicher, zufriedener Mensch.

*100% Blödsinn lt. Gesetz
männlich | 24 | nicht-exklusiv | Kleine Mädchen :heart: | Puppenpapa 👨‍👧
https://gegen-das-puppenverbot.de | #würdevoll Sexualität (er)leben
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gilgamesh24
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Beitrag von gilgamesh24 »

Ich kenne die niederländische Entscheidung nicht, aber von dem was ich auf die Schnelle gefunden habe scheint sie nicht auf EU-Recht zu basieren und auch nicht grundsätzlich ein Puppenverbot auszuschließen (https://nltimes.nl/2023/06/06/netherlan ... ncil-state). Das BVerfG hat in seinen vergangenen Entscheidungen zu Gesetzen, die etwas mit der Sexualmoral zu tun haben, insbeondere seiner Inzestentscheidung, gezeigt, dass es dem Gesetzgeber hier große Spielräume gibt. Ich denke, dass es das auch hier machen wird, wenn es entscheidet.
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Hinindil
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Registriert: Mi 28. Jun 2023, 02:13

Beitrag von Hinindil »

Wobei der ehemalige Präsident des BVerfG (ich habe seinen Namen vergessen) beim letzten runden Geburtstag des GG in einer ARD Talkshow gesagt hat, dass er glaube, dass die Inzestentscheidung heute anders ausfallen würde. Außerdem hat schon damals das BVerfG nicht einstimmig entschieden, sondern es gab eine Minderheitsmeinung.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. (Artikel 1 Satz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland)

"Kinder werden nicht erst zu Menschen – sie sind bereits welche." (Janusz Korczak)

Männlich,22,nicht-exklusiv,Mädchen,4-14,Informatik-Student, Moderator der P-Punkte (p-punkte.de), WSAM-Teammitglied
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